Kirchengemeinderat

 

Der Kirchengemeinderat bzw. Ältestenkreis wird alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder der jeweiligen Kirchengemeinde.

Die Kirchenältesten bilden mit dem Gemeindepfarrer oder der Gemeindepfarrerin den Ältestenkreis. Den Vorsitz übernimmt einer der Ältesten oder der Pfarrer bzw. die Pfarrerin und vertritt die Kirchengemeinde nach außen. 

Der Ältestenkreis trifft sich in der Regel einmal im Monat.
 
Aufgaben der Kirchenältesten
Der Ältestenkreis berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. Er trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in der Pfarrgemeinde.
Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates gehören Rechtsangelegenheiten, Bauvorhaben und Haushaltsfragen, also:
  • Entscheidung über Kauf und Verkauf von Gebäuden, im Rahmen der aufsichtlichen Bestimmungen
  • Beratung und Verabschiedung des Haushaltes
  • alle Personalfragen, die die nichttheologischen Mitarbeitenden der Gemeinde betreffen, auch im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, etwa Erzieherinnen bzw. Erzieher in den Kindergärten
  • Planung und Durchführung von Bauvorhaben
  • Mitwirkung bei der Besetzung von Pfarrstellen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Gottesdienste (Turnus und Gottesdienstzeit)
  • Mitwirkung im Gottesdienst (z.B. Lesung und Mitwirkung beim Abendmahl) 
  • Mitwirkung bei der Organisation von Veranstaltungen und Festen